Nicht übertragbar sind jedenfalls alle jene Zuständigkeiten, die laut Gesetz oder Statut ausdrücklich dem Verwaltungsrat vorbehalten sind, die Anstellung und Entlassung des Generaldirektors, des Revisionsdirektors und der Vizedirektoren.

Der Vollzugsausschuss berichtet dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat mindestens einmal alle sechs Monate über den allgemeinen Geschäftsgang und über dessen voraussichtliche Entwicklung sowie über die nach Größe und Merkmalen wichtigsten Geschäfte.

Der Vollzugsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder desselben anwesend sind. Er entscheidet mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Vollzugsausschuss (Triennium 2024-2027)

Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrates am 13. Juni 2024 wurden auch die Mitglieder des Vollzugsausschusses neu gewählt.

  • Verbandsobmann: Herbert Von Leon
  • 1. Obmannstellvertreter: Alois Karl Alber
  • 2. Obmannstellvertreter: Harald Werth
  • Verwaltungsrätin: Eva Pramstrahler
  • Verwaltungsrat: Andreas Sapelza