Wer kann Mitglied werden?
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft sind im jeweiligen Genossenschaftsstatut geregelt. Bei Genossenschaften gilt das "Prinzip der offenen Tür", das heißt, dass der Mitgliederkreis jederzeit erweitert werden kann, wenn die im Statut festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden und das Mitglied (natürliche oder juristische Person) zur Erreichung des Genossenschaftszweckes beitragen kann.
Wie wird ein Mitglied aufgenommen?
Der Interessent oder die Interessentin reicht ein Gesuch um Aufnahme als Mitglied beim Verwaltungsrat der Genossenschaft ein, welcher das Gesuch behandelt und die Aufnahme genehmigt oder ablehnt. Bei Aufnahme wird das Mitglied verständigt und um Einzahlung des Geschäftsanteiles ersucht. In Folge wird das Mitglied im Mitgliederbuch eingetragen, samt Angabe des Aufnahmedatums und der anagrafischen Daten.
Wie hoch ist der Geschäftsanteil?
Der gesetzliche Mindestgeschäftsanteil beträgt 25 Euro, wobei der Geschäftsanteil individuell festgesetzt und von der Vollversammlung beschlossen wird.
Was bringt mir eine Mitgliedschaft?
Die Mitglieder nehmen an allen wirtschaftlichen Vorteilen der Genossenschaft teil und können durch aktives sowie passives Stimmrecht die Geschicke der Genossenschaft mitlenken. Weitere Rechte können dem jeweiligen Statut entnommen werden.
Haftet ein Mitglied mit Privatvermögen?
Bei Genossenschaften haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzig und allein die Genossenschaft mit ihrem Vermögen. Der Umfang der Haftung für die einzelnen Mitglieder beschränkt sich somit immer nur auf den gezeichneten Geschäftsanteil.
Was passiert bei Austritt eines Mitgliedes?
Der Austritt eines Mitglieds wird vom Statut geregelt. Die Austrittserklärung erfolgt mittels Einschreibebriefs an den Verwaltungsrat. Der Austritt gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Annahme des Austritts dem austretenden Mitglied mitgeteilt wird. Mit dem Tod eines Mitgliedes erlischt die Mitgliedschaft grundsätzlich und geht nicht automatisch an die Erben über, es sei denn, dies ist im Statut anders geregelt.
Können Gewinne ausgeschüttet werden?
Laut Zivilgesetzbuch müssen jährlich mindestens 30 Prozent des Gewinnes der gesetzlichen Rücklage sowie weitere 3 Prozent dem Mutualitätsfonds zugeführt werden zum Zwecke der Förderung des Genossenschaftswesens. In Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung ist die Ausschüttung von Gewinnen eingeschränkt.
Was passiert bei Auflösung einer Genossenschaft
Bei Auflösung der Genossenschaft muss das nach Deckung aller Schulden verbleibende Restkapital dem Mutualitätsfonds zur Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens überwiesen werden.
Wie lange ist der Verwaltungsrat im Amt?
Die Amtsdauer des Verwaltungsrates ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt grundsätzlich drei Jahre.