1. Ein Kopf, eine Stimme

Die Genossenschaft ist die einzige Unternehmensform, die eine Konzentration des Gesellschaftseigentums in wenigen Händen NICHT zulässt. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von seinem Kapitalanteil über eine Stimme in der Vollversammlung.

2. Demokratische und aktive Verwaltung durch die Mitglieder

Die Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern in demokratischer Form verwaltet.Eine Genossenschaft ist verpflichtet, die aktive Beteiligung aller Mitglieder an den Entscheidungsprozessen durch deren Einbeziehung in das Gesellschaftsleben zu fördern. Das Verwaltungsorgan muss sich mehrheitlich aus Genossenschaftsmitgliedern zusammensetzen.

3. Gegenseitigkeitscharakter (Mitgliederförderung)

Das Hauptziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die gegenseitige Unterstützung und Förderung der Mitglieder. Das bedeutet, dass für die Mitglieder der Genossenschaft bessere Bedingungen (Preis, Arbeitsentgelt usw.) geschaffen werden sollen, als sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt erzielen könnte.

4. Der nicht spekulative Charakter

Wenn eine Genossenschaft aufgelöst wird, dürfen die Mitglieder das Vermögen der Genossenschaft weder untereinander aufteilen, noch die Genossenschaft verkaufen. Das Gesetz gewährt eine günstigere Besteuerung der Gewinne, vorausgesetzt, dass diese in die Entwicklung der Genossenschaft investiert werden.

5. Die offene Tür

Die Genossenschaft ist eine offene Gesellschaftsform. Jeder, der den Grundsatz der Gegenseitigkeit teilt und in der Lage ist, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks beizutragen, kann die Mitgliedschaft beantragen.

6. Die Solidarität zwischen den Generationen

Eine Genossenschaft soll langfristig für die künftigen Generationen erhalten bleiben. Das Fortbestehen wird durch die Unteilbarkeit des Gesellschaftsvermögens und die Weitergabe der Erfahrungen und Führungsverantwortung von den älteren an die jüngeren Genossenschaftsmitglieder sichergestellt.

7. Unabhängigkeit und gegenseitige Unterstützung

Jede Genossenschaft ist ein unabhängiges Unternehmen, welches sich selbst verwaltet, auch wenn in der Regel die Zugehörigkeit zu einem Genossenschaftsverband angestrebt wird. Zwischen den Genossenschaften gibt es Formen der gegenseitigen Unterstützung, sowohl was ihre Entwicklung als auch ihre Behauptung auf dem Markt betrifft.

8. Der Förderauftrag nach außen

Zu den zahlreichen Aufgaben der Genossenschaften gehört es, die Entstehung von neuen Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen zu fördern. Zu diesem Zweck zahlen alle Genossenschaften 3% ihres Nettogewinns in eigene Mutualitätsfonds für die Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens ein.

9. Soziale Verantwortung

Das Genossenschaftswesen setzt sich für die Entwicklung der Einzelpersonen, der Familien, der sozialen Gruppierungen und der Gesellschaft ein. Durch die Genossenschaften werden die Qualitätspotenziale des Territoriums aufgewertet, die lokale Wertschöpfung gefördert und geeignete Lösungen für die Bedürfnisse der Gemeinschaft angeboten.