"Verhalte dich immer so, wie du möchtest, dass sich deine Mitmenschen dir gegenüber verhalten!"
Dr. Erich Ohrwalder, gebürtig und wohnhaft in Schlanders, ist Obmann der Raiffeisenkasse Schlanders und seit dem Jahr 2000 Mitglied des Verwaltungsrates und des Vollzugsausschusses des Raiffeisenverbandes. Seit 2009 hat er die Funktion des Obmann-Stellvertreters des Verbandes inne und ist Vorsitzender des Koordinierungsausschusses der Raiffeisen Geldorganisation. Als Freiberufler führt er seit 1981 erfolgreich eine Anwaltskanzlei in Schlanders. Erich Ohrwalder ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
RVS: Herr Ohrwalder, als Obmann der Raiffeisenkasse Schlanders und Mitglied des Verwaltungsrates des Raiffeisenverbandes sind Sie mit verschiedenen Themen rund um den Genossenschaftsbereich konfrontiert. Welches sind die wichtigsten und dringlichsten, mit denen Sie sich zur Zeit beschäftigen?
Beispielgebend für die vielfältigen Aufgabengebiete möchte ich drei konkrete Beispiele nennen:
Ein sehr aktuelles und spannendes Thema ist die auf nationaler Ebene geplante Errichtung des sog. FGI (Fondo di Garanzia Istituzionale), einer freiwilligen Vereinigung mit dem Ziel, die Stabilität des italienischen, genossenschaftlichen Bankensektors zu sichern und die Solvabilität und Liquidität der Mitglieder sicherzustellen. Spannend deshalb, da es den besonderen Erfordernissen und der Sondersituation der Südtiroler Raiffeisenkassen im System der italienischen Genossenschaften Rechnung zu tragen gilt. Ein weiteres, seit einigen Monaten auf allen Ebenen diskutiertes Thema, sind die Bemühungen zur Schaffung einer möglichst einheitlichen Beteiligungsstrategie der Raiffeisen-Geldorganisation. In mehreren Klausuren wird derzeit außerdem versucht, strategische Grundsätze zum zentralen Thema "Die Mitgliedschaft bei einer Raiffeisenkasse modern gelebt" zu definieren.
Eine alte Volksweisheit sagt: „Als Anwalt hat man immer zu tun, weil die Menschen streiten gern.“ Teilen Sie diese Meinung oder wo liegen die Schwerpunkte in ihrer italienweit tätigen Anwaltskanzlei?
Diese Frage würde ich mit jein beantworten. Natürlich gibt es immer wieder Situationen, in denen für die Parteien der Gang zum Gericht notwendig oder auch unausweichlich ist, wie z.B. bei Straftaten, bei Forderungseintreibungen, bei Schadenersatzforderungen, usw. Sehr oft jedoch wenden sich die Parteien auch im Einvernehmen an den Rechtsanwalt, um sich gemeinsam beraten zu lassen und einverständliche Entscheidungen zu treffen, wie z.B. bei einvernehmlichen Trennungen und Scheidungen, bei Vertragsabschlüssen, bei Erbschaften, usw.