Der Bereich Personal & Arbeitsrecht betreut die Mitgliedsgenossenschaften in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechtes, der Personaladministration und in verschiedenen Aspekten der Personalentwicklung. Er sorgt für eine möglichst konfliktfreie und harmonische Beziehung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Leistungsspektrum umfasst zudem die Interessenvertretung, die gewerkschaftlichen Verhandlungen und die Beratung in Streitfällen.