Der Überwachungsrat wacht laut Art. 33 des Statuts des Raiffeisenverbandes über die Einhaltung der Bestimmungen von Gesetz und Statut, die Beachtung der Grundsätze einer korrekten Verwaltung, die Angemessenheit der betrieblichen Organisation, Verwaltung und Rechnungsführung und über das konkrete Funktionieren des Verbandes.
Der gewählte Überwachungsrat für das Triennium 2021-2024