Unternehmenszweck

  • Der Raiffeisenverband vertritt, schützt, berät, betreut und fördert als Interessenverband die angeschlossenen Genossenschaften und das Genossenschaftswesen im Allgemeinen.
  • Der Raiffeisenverband überwacht als Revisionsorgan und gesetzlich anerkannter Revisionsverband die angeschlossenen Genossenschaften im Sinne des regionalen Genossenschaftsgesetzes.
  • Der Raiffeisenverband übt zudem die Funktion eines Fachverbandes für die Raiffeisenkassen aus.

Nutzen stiften und mehren

Mit seiner Arbeit fördert der Raiffeisenverband die Leistungskraft und Entwicklung der Mitgliedsgenossenschaften. Er betreibt keine Kapital- oder Gewinnspekulation, sondern verfolgt das Ziel, Nutzen für die Genossenschaftsmitglieder zu stiften und zu mehren. Ebenso fördert er die Verbreitung des Genossenschaftsgedankens und unterstützt genossenschaftliche Initiativen.

Der Raiffeisenverband richtet seine Tätigkeit grundsätzlich auf die Mitgliedsgenossenschaften aus. Er kann auch Geschäfte mit Nicht-Mitgliedern abwickeln, wenn dies für die Mitgliedsgenossenschaften bzw. für das Genossenschaftswesen allgemein von Nutzen ist.