In den Raiffeisen Mutualitätsfonds fließen laut Gesetz drei Prozent der Gewinne der Mitgliedsgenossenschaften ein. Im Falle einer Liquidation von Genossenschaften muss außerdem ihr Restvermögen, nach Zahlung aller Verbindlichkeiten und nach Rückzahlung der Geschäftsanteile an die Mitglieder, eingezahlt werden.

Laut gesetzlichen Vorgaben kann die Raiffeisen Mutualitätsfonds AG die Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbands in den folgenden Bereichen durch Förderungen unterstützen:

  • Gründungskostenbeitrag für neu gegründete Genossenschaften
  • Beiträge für Investitionen in technologisch innovative Projekte und ge­nos­sen­schaftsspezifische
  • Entwicklungsprojekte sowie für Investitionen zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
  • Beiträge für die Ausbildung von Führungskräften
  • Beauftragung von Studien über das Genossenschaftswesen
  • Zeichnung von Aktien oder nachrangigen Finanzierungsanleihen von Raiffeisenkassen zur Stützung des Eigenkapitals oder von Raiffeisenkassen, die sich unter außer­or­dent­licher Verwaltung (amministrazione straordinaria) befinden, Art. 150ter TUB
  • Beteiligungen als unterstützendes Mitglied

Kontakt:

Koordination Mutualitätsfonds
Andreas Mair am Tinkhof
Tel: 0471 945 300andreas.mair.am.tinkhof(at)raiffeisenverband.it
Beitragsansuchen und -auszahlung
Barbara Riegler
Tel: 0471 945 441barbara.riegler(at)raiffeisenverband.it

Information zur Einzahlung von 3% des Gewinns

Aufgrund des Art. 11 Gesetz Nr. 59/92 ist jede Genossenschaft verpflichtet, 3% des ausgewiesenen Gewinnes an den von ihrem Vertretungsverband eingerichteten Mutualitätsfonds abzuführen. Die Vollversammlung muss daher anlässlich der Bilanzgenehmigung den Beschluss fassen, dass 3% des Gewinnes für die Einzahlung an den Mutualitätsfonds verwendet wird.

Die Raiffeisen Mutualitätsfonds AG verwaltet den durch die Einzahlung von 3% der Gewinne der Mitgliedsgenossenschaften und die Einzahlung des Restvermögens von liquidierten Genossenschaften gebildeten Mutualitätsfonds. Aus dem Mutualitätsfonds werden Beiträge zur Förderung des Genossenschaftswesens an die Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbands Südtirol im Sinne der statutarischen Bestimmungen gewährt.

Die Einzahlung von 3% des Gewinns muss von den Mitgliedsgenossenschaften des Raiffeisenverbands Südtirol innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung der Bilanz auf das folgende Kontokorrent bei der Raiffeisen Landesbank AG überwiesen werden:

Raiffeisen Mutualitätsfonds AG: IBAN:  IT 27 X 03493 11600 000300029700

Die Einzahlung an den Mutualitätsfonds muss nur dann durchgeführt werden, wenn der Betrag größer als 10,33 Euro ist.