Im Sinne des Regionalgesetzes 5/2008 nimmt die Revisionsdirektion die Rolle als Revisionsbehörde wahr. Sie führt sowohl die genossenschaftliche Revision als auch die gesetzliche Rechnungsprüfung (Abschlussprüfung) bei den Mitgliedsgenossenschaften durch. Die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit hat die beauftrage Revisionsgesellschaft im Berichtsjahr bestätigt.