Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 verlangt, dass ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft, der bzw. die bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Abschlussprüfungen durchführt, alljährlich spätestens vier Monate nach Abschluss jedes Geschäftsjahres einen Transparenzbericht auf der Webseitedes Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft veröffentlicht. 

Diese Pflicht bezieht sich im konkreten Fall auf die bei den Raiffeisenkassen Südtirols durchgeführten Abschlussprüfungen. Die bei der Revisionsdirektion des Raiffeisenverbandes Südtirol tätigen Abschlussprüfer kommen den vorgesehenen Pflichten nach, indem sie einen gemeinsamen Transparenzbericht auf der Webseite des Raiffeisenverbandes Südtirol, im für die Revisionsdirektion vorgesehenen Bereich, veröffentlichen. 

Dieser Transparenzbericht bleibt auf dieser Webseite für mindestens fünf Jahre ab dem Tag der Veröffentlichung verfügbar. 

Der Transparenzbericht umfasst die im Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 angeführten Einzelheiten.

Dies vorausgeschickt, finden sich im Nachfolgenden die erstellten Transparenzberichte der in der Revisionsdirektion des Raiffeisenverbandes Südtirol tätigen Abschlussprüfer mit Aufträgen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.