Neuerungen im Steuerrecht vorgestellt

Am 01. Februar fand im Raiffeisenpavillon in Bozen die jährliche Fachtagung „Neuerungen im Steuerrecht“ statt. Rund 160 Vertreterinnen und Vertreter der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften informierten sich online über die aktuellen steuerlichen Neuerungen. Die als Live-Webinar angelegte Veranstaltung fand große Zustimmung.

Rund 160 Geschäftsführer, Verwaltungsleiter und Mitarbeiter der Buchhaltung der Mitgliedsbetriebe verfolgten die von den Fachberatern des RVS präsentierten Themen steuerlicher Natur. Im Fokus standen dabei der Jahresabschluss 2021, die Vorschau auf die steuerlichen Änderungen im neuen Jahr und die Neuerungen des staatlichen Haushaltsgesetzes.

Ulrich Malfertheiner, Teamkoordinator des Fachbereichs Beratung Steuerrecht  betonte gleich zu Beginn der Veranstaltung: „Corona wird auch heuer wieder eines der größeren Themen unseres Tagesgeschäftes sein." Er verwies auf eine neue Meldepflicht über die erhaltenen Beihilfen, die auf die Genossenschaften und Unternehmen zukommt. Aus einkommensteuerlicher Sicht hat es für die Mitgliedsgenossenschaften keine großen Änderungen gegeben. Besonders vorteilhaft für die Genossenschaften erweist sich allerdings die Erhöhung des Zinssatzes bei der Eigenkapitalförderung ACE. Von vormals 1,3% wurde dieser, beschränkt auf das Geschäftsjahr 2021 (bzw. 2021/22), auf 15% erhöht.

Mit großem Interesse wurden die Neuerungen zum staatlichen Haushaltsgesetz 2022 verfolgt, insbesondere die Ausführungen von Achammer Benjamin, Berater des Fachbereichs Beratung Steuerrecht, zu den Steuerguthaben für Neuinvestitionen in betriebliche Anlagegüter. Die Verlängerung dieser Steuerguthaben auf die Folgejahre gibt den Unternehmen die Möglichkeit dem pandemiebedingten Rückgang an Aufträgen und Umsätzen entgegenzuwirken.

Thomas Weissensteiner, Berater des Fachbereichs Beratung Steuerrecht, berichtete unter anderem über Themen zur Mehrwertsteuer und die Kompensation von Steuerguthaben und informierte über die letzten Klärungen von Seiten der Agentur der Einnahmen in Sachen Reverse charge-Verfahren beim Handel mit elektronischen Geräten und zu den Gutschriften bei Konkursverfahren.

Ebenso auf der Tagesordnung standen Themen, wie die neuen Bestimmungen zu den Intrastat-Meldungen und zur Meldung der Auslandsoperationen (sog. esterometro). Darüber sprach Arnold Kofler, Teamkoordinator des Fachbereichs Dienstleistung Steuerrecht. Er erläuterte in seinem Vortrag auch die Neuerungen zu den Wiedergewinnungsarbeiten, wie Superbonus 110%, Fassadenbonus und Ökobonus für Unternehmen.

Die Rückmeldungen zur Informationsveranstaltung waren auch in diesem Jahr wieder äußerst positiv. Dies nicht zuletzt, da die Mitarbeiter des Bereichs Steuern & Buchhaltungsservice auf eine praxisorientierte Umsetzung der Neuerungen bedacht sind.