Durchgeführte Tätigkeiten im Jahr 2011
Ordentliche Revision
Im Rahmen der zweijährigen Revision waren 159 Revisionen geplant. Zum Jahresende 2011 sind 5 Revisionen auf das Folgejahr 2012 vorgetragen und bereits durchgeführt worden. Demzufolge ist das Planziel, bezogen auf die Anzahl der zu prüfenden Genossenschaften, zu 97 % erfüllt worden. Die durchschnittliche Dauer einer Revision ist im letzten Jahr von 9,2 Tagen auf 5,3 Tage zurückgegangen, was hauptsächlich auf die unterschiedliche Größe der geprüften Genossenschaften zurückzuführen ist.
Den Genossenschaften konnten laut Revisionsberichten durchwegs eine ordentliche Führung und Verwaltung bescheinigt werden. In einigen Fällen wurde jedoch auf Schwachstellen und Unzulänglichkeiten hingewiesen, die soweit als möglich mit Unterstützung des Revisors behoben worden sind. Ziel der Revision ist es, Schwierigkeiten in der Geschäftsgebarung zu erkennen und der Geschäftleitung und dem Verwaltungsrat Hilfestellung für deren Beseitigung zu gewähren. Dadurch konnten die Stabilität und die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgenossenschaften weitgehend gesichert werden.
Gesetzliche Rechnungsprüfung
Im Berichtsjahr 2011 sind bei 47 Raiffeisenkassen und 76 Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften die gesetzliche Rechnungsprüfung durchgeführt worden.
Das Regionalgesetz 5/2008 hat im Artikel 40 Mindestgrößen für Genossenschaften eingeführt, bei deren Unterschreitung die gesetzliche Rechnungsprüfung nicht mehr verpflichtend ist. Dies hat für viele Genossenschaften eine wesentliche Erleichterung und auch Kosteneinsparungen mit sich gebracht. Die Qualitätsstandards in der Prüfung werden ständig an den Anforderungen angepasst. Die Revisoren werden auch im laufenden Jahr im Bereich der Prüfungsmethoden (internationale Prüfungsgrundsätze ISA) geschult, damit sie die von der EU-Prüferrichtlinie vorgeschriebene Qualitätsprüfung bestehen können.

