Personalberatung
Die Raiffeisen-Personalberatung berät, schult und unterstützt in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und kollektivvertraglichen Belangen. Der Raiffeisenverband bietet seinen Mitgliedern eine professionelle und praxisorientierte Beratung in folgenden Bereichen:
- Rundschreiben zu normativen und kollektivvertraglichen Neuerungen
- Interpretation kollektivvertraglicher Bestimmungen und Rechtsgutachten
- Beratung zu Arbeitsrecht, Kollektivverträgen, Sozialbeiträgen, Einkommenssteuern, Fürsorge- und Vorsorgeleistungen, Zusatzvorsorge sowie Arbeitssicherheit
- Vertragsmuster für lohnabhängige und selbständige Arbeitsverträge
- Entlohnungsmodelle und Gehaltsvergleiche
- Beratung bei betrieblichen Sozialleistungen (Krankenabsicherung, Unfallabsicherung u.a.)
- Beratung und Betreuung bei der Personalauswahl
- Aus- und Weiterbildung der Personalleiter und Personalsachbearbeiter