Personalberatung und Personaldienste
Die Abteilung Personal und Arbeitsrecht ist Ansprechpartner zu allen personalrelevanten Themen. Wir beraten, unterstützen, vertreten und schulen Mitgliedsgenossenschaften und Kunden sowie deren Mitarbeiter in personal- und arbeitsrechtlichen wie sozial- und kollektivvertragsrechtlichen Belangen.
Klassische Bereiche sind die arbeitsrechtliche Beratung, die Erstellung von Lohnstreifen und Gehaltsstreifen, die Bereitstellung von Jahreserklärungen, die Personalauswahl und das Führen von Mitarbeitergesprächen.
Neuere Beratungs- und Betreuungsfelder liegen in den Bereichen Organisation, Sozialleistungen und Arbeitsoptimierung. Auch bei Fusionen oder der Einführung neuer Organisationsformen bieten wir Rat und Unterstützung an.
Interessensvertretung
Der Raiffeisenverband vertritt die Interessen der Mitglieder beim Abschluss von Kollektivverträgen auf verschiedenen Ebenen: Bei gewerkschaftlichen Verhandlungen, gegenüber den Versicherungsinstituten, in Kommissionen, in Gremien und anderen Körperschaften. Zudem betreut und vertritt er die Betriebe bei Arbeitsstreitfällen.
Wussten Sie schon, dass ...
alle ab 1. Jänner 2012 beanspruchten, bezahlten Wartestände von mehr als 10 Tagen im Monat für die Betreuung von Personen mit einer schweren Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 des Staatsgesetzes Nr. 104/1992 mittels einer Eigenerklärung der...mehr

