Neue Steuern, aber auch Steuerleichterungen
Die Regierung Monti hat ein neues Steuerpaket erlassen. Aus der ICI wird die neue IMU, von der nun auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften betroffen sind.
„In dem neuen Gesetz gibt es Schatten-, aber auch Sonnenseiten“, sagt Herbert Oberkalmsteiner, Leiter der Hauptabteilung Steuerrecht im Raiffeisenverband und profunder Kenner der Materie. Die Regierung Monti versucht eine Politik zu betreiben, die die Steuerlast auf mehrere Schultern verteilt.
Neue Immobiliensteuer
So wurde die Gemeindesteuer IMU (Imposta Municipale propria) eingeführt. Besitzer von Immobilien werden nun zur Kassa gebeten. Die Erstwohnung und deren Zubehör sind davon nicht ausgenommen. Bemessungsgrundlage zur Berechnung sind die jeweils um 5% aufgewerteten Katastererträge, multipliziert mit unterschiedlichen Aufwertungskoeffizienten. Für landwirtschaftliche Grundstücke muss der Besitzertrag um 25% aufgewertet und dann mit 130 multipliziert werden. Für Direktbebauer (coltivatori diretti) und professionelle Landwirtschaftsunternehmer (IAP - imprenditori agricoli professionali) beträgt der Multiplikator 110. Der Standard-Steuersatz der IMU beträgt 0,76%. Die Gemeinden können ihn bis um 0,3% erhöhen oder reduzieren. Dies bedeutet, dass der Mindeststeuersatz 0,46% beträgt und die Grenze von 1,06% nicht überschritten werden darf. Betriebgebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterliegen einem stark verminderten Steuersatz von 0,2 Prozent, den die Gemeinden auf maximal 0,1 Prozent reduzieren können. „Die Steuerbelastung der landwirtschaftlichen Genossenschaften wird in Summe 1,6 Mio. Euro betragen“, hat Oberkalmsteiner errechnet. „Im Vergleich zur 2006 bezahlten Immobiliensteuer ICI bedeutet dies eine geringere Steuerbelastung von ca. 800.000 Euro, ein Drittel weniger.“
Steuerbegünstigung bei Kapitalzuweisungen und Kapitalerhöhungen
Die Regierung Monti hat in dem Maßnahmenpaket auch Steuererleichterungen eingebaut. Davon profitieren Kapital- und Personengesellschaften, da sie von der Bemessungsgrundlage für IRES und IRPEF einen Betrag im Ausmaß der Nominalrendite der im Geschäftsjahr getätigten Kapitalerhöhungen in Abzug bringen können. Diese Regelung gilt bereits für die Steuerberechnung des Jahres 2011. Die fiktive Verzinsung wird dabei für die Jahre 2011, 2012 und 2013 mit 3% festgelegt. Dadurch sind auf diesen so ermittelten Abzug um 27,5% weniger an Einkommensteuer IRES zu entrichten.
Förderung von Frauen und jungen Arbeitnehmern
Ab 2012 darf zudem von der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer (IRES, IRPEF) jener Teil der Wertschöpfungssteuer IRAP abgezogen werden, die auf die Personalkosten anfällt, wobei das Kassenprinzip zu berücksichtigen ist. Zudem erhöht sich für die Unternehmen bei der IRAP-Berechnung der Abzugsbetrag für Arbeitnehmer. Für weibliche Arbeitnehmer und für Arbeitnehmer unter 35 Jahren, die vor 2012 mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt worden sind, werden die Abzugsbeträge von 4.600 € auf 10.600 € pro Angestellten angehoben. „Damit werden Arbeitgeber angehalten, verstärkt auf Frauen und junge Menschen zu setzen“, sagt Oberkalmsteiner.

