Schlichtungskollegium

Das Schlichtungskollegium hat die Aufgabe, die gütliche Beilegung der Streitfälle herbeizuführen, die zwischen einem Mitglied und dem Verband in Bezug auf die Auslegung, die Anwendung, die Gültigkeit und die Wirksamkeit des Statutes und der Beschlüsse der Verbandsorgane entstehen sollten oder die sonstige Vereinbarungen oder Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern betreffen.

Baron Carl Eyrl

Toni Kiem

Sepp Mayr